Dein Direkteinstieg KITA an der Mathilde-Planck-Schule

Direkteinstieg KITA

Du wechselst deinen Beruf. Willkommen im Arbeitsfeld der frühkindlichen Bildung.

Als Berufswechsler*in mit einem Hauptschulabschluss erwirbst du den Abschluss der Sozialpädagogischen Assistenz (TQ2). Mit einem mittleren oder höheren Schulabschluss kannst du mit Zusatzunterricht im zweiten Ausbildungsjahr auch die Schulfremdenprüfung als Erzieher*in ablegen - nach bestandener Schulfremdenprüfung folgt ein halbes Jahr Berufspraktikum als Erzieher*in (TQ3). 

  • Dauer: 2 Jahre
  • Schule und Kita praxisintegriert
  • Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Ausbildung als Sozialpädagogische Assistenz (TQ1 und TQ2)

Du hast schon eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und …

  • willst zukünftig Kinder auf ihrem Start ins Leben begleiten
  • arbeitest gerne im Team an pädagogischen Aufgaben
  • freust dich auf die Zusammenarbeit mit Eltern
  • hast einen Ausbildungsplatz in einer Kita
  • kannst nach dem erfolgreichen ersten Ausbildungsjahr in der Schulkindbetreuung arbeiten
  • kannst für deine Neuorientierung eine Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten
  • willst eine sichere Zukunftsperspektive haben

dann bist du hier richtig.

Weiterqualifikation für Berufswechsler*innen mit mittlerem oder höherem Schulabschluss (TQ3+BPBKSP)

Du bringst neben deinem Berufsabschluss noch einen mittleren oder höheren Schulabschluss mit und …

  • willst Erzieher*in werden
  • entscheidest dich im zweiten Ausbildungsjahr zusätzlich für einen weiteren Schultag
  • nimmst zusätzlich an den Prüfungen der Schulfremdenprüfung zur Erzieherin teil
  • kannst gut eigenständig fachliches Wissen erarbeiten
  • schließt ein 6-monatiges Berufspraktikum als Erzieher*in in der Kita-Praxis an

dann steht dir auch der Weg, Erzieherin zu werden, offen. Wir beraten dich gerne und begleiten deine Entscheidungsfindung.

Weiterführende Informationen

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  • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder eines gleichwertigen Bildungsstandes für den Abschluss der sozialpädagogischen Assistenz ODER mittlerer Bildungsabschluss, Fachhochschulreife, Abitur für den Abschluss als Erzieher*in UND
  • Nachweis über eine min. zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss UND
  • Nachweis eines Ausbildungsvertrages mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung
  • Bei ausländischen Qualifikationen sind Kopien der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers vorzulegen
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind nachzuweisen (B2)

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Deine Bewerbung ist jederzeit möglich. Folgende Unterlagen brauchen wir von dir: 

  • Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • beglaubigte Kopien aller Zeugnisse/ Nachweise für die Zugangsvoraussetzungen (Schulabschluss und Berufsausbildung)
  • Vertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung (kann nachgereicht werden)

Es können ggf. Beratungsgespräche über die persönliche Eignung für den Beruf geführt werden.

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  • Nach einem Jahr kannst du (wenn du die Voraussetzungen erfüllst) das Zertifikat „Schulkindbetreuer*in“ erhalten
  • Nach 23 Monaten kannst du sozialpädagogische Assistent*in sein.
  • Wenn du die Schulfremdenprüfung der Erzieher*innen erfolgreich abschließt, musst du noch ein halbjähriges Berufspraktikum absolvieren, damit du staatlich anerkannte Erzieher*in wirst. 

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Fächer

  • Religionspädagogik
  • Deutsch

Handlungsfelder

  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II
  • Gruppen pädagogisch begleiten
  • Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
  • Übergänge mitgestalten
  • Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
  • Sozialpädagogisches Handeln

Für TQ3 und die Teilnahme an der Schulfremdenprüfung als Erzieher*in gelten die Fächer und Handlungsfelder der Erzieherinnen-/Erzieherausbidung. 

Nähere Informationen zur Schulfremdenprüfung findest du auf der Profilseite Vorbereitungskurs 2BFQEE.

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Folgende Prüfungen müssen für die sozialpädagogische Assistenz abgelegt werden:

  • Schriftliche Prüfungen in
  • „Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln“
  • „Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I“
  • Eine mündliche Prüfung, freiwillig sind weitere möglich

Für die Schulfremdenprüfung der Erzieher*innen schaue bitte hier nach (Link zur 2 BFQEE ) 

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