Dich erwartet eine 3-jährige Ausbildung, die sich jeweils in 4 Tage Schule und 1 Tag Praxis aufteilt. Zweimal im Jahr finden 1- bis zweiwöchige Blockpraktika statt.
In den Schulferien gehst du nicht in die Praxisstelle, sondern hast Ferien wie bisher auch.
Während der Ausbildung sammelst du mit Kindern in unterschiedlichen Altersstufen Erfahrungen (0-3 Jahre, 3-6 Jahre und dem Schulkindalter). Die Ausbildung wird in den ersten zwei Jahren nicht vergütet, du hast aber die Möglichkeit BaföG zu beantragen. Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit.
Du …
dann bist Du in der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz genau richtig!
Die Arbeit mit Kindern braucht vielfältige Kompetenzen. Sozialpädagogische Assistent*innen erziehen, bilden und betreuen Kinder. Sie fördern einzelne Kinder, arbeiten in der Gruppe, mit Eltern, im Team und mit anderen Pädagog*innen zusammen.
In der Ausbildung erwirbst Du fachlich fundiertes, praxisnahes, pädagogisches Wissen. Du lernst Kinder in ihren individuellen Bildungsprozessen zu begleiten und sie zur Teilhabe an der Gemeinschaft zu befähigen.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz sind:
Dein Anmeldeformular muss bis zum 1. März im Sekretariat unserer Schule sein.
Folgende Unterlagen brauchen wir von dir:
Es können ggf. Beratungsgespräche über die persönliche Eignung für den Beruf geführt werden.
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre. Die ersten 2 Jahre gehst du in die Schule (jeweils 1 Tag Praxis in einer Kindertageseinrichtung + Blockzeiten). Das folgende Jahr arbeitest du vollständig in der Kindertageseinrichtung und bist nur wenige Tage an der Schule.
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.
Es gibt finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög). Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.
Fächer
Handlungsfelder
Nach dem erfolgreichen Abschluss der 3 Jahre bist du staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin oder Assistent.
Es besteht die Möglichkeit mit der 9+3 Regelung einen mittleren Bildungsabschluss zu erreichen.