Helfen mit Herz:
Deine Ausbildung in der Altenpflegehilfe!

Altenpflegehilfe (einjährig)

Die Ausbildung der Altenpflegehilfe vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen. 

  • Zulassung: Hauptschulabschluss
  • Dauer: 1 Jahr
  • Beginn: 1. August eines Jahres
  • AZAV-zertifiziert
  • Abschluss: Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer

Für wen und wofür

Die einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe ist ein Bildungsangebot für Interessenten mit Hauptschulabschluss. Sie eignet sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf in der stationären oder ambulanten Altenpflegehilfe anstreben. Altenpflegehelferinnen und -helfer unterstützen ältere Menschen bei der täglichen Versorgung und wirken bei einfachen medizinischen Tätigkeiten mit. Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht den Zugang zur dreijährigen Pflegeausbildung.

Struktur der Ausbildung

Bei der Ausbildung in der Altenpflegehilfe wechseln sich das Lernen in der Schule und in der Praxis ab. Die Schüler erwerben über einen Zeitraum von einem Jahr die erforderliche professionelle Kompetenz. An zwei aufeinander folgenden Tagen findet der Unterricht in der Schule statt, an drei Tagen sind die Altenpflegehilfeschülerinnen und –schüler in der Praxis.

Weiterführende Informationen

0

Anmelden können sich Schülerinnen und Schüler mit mit einem Hauptschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsstand
und einem gültigen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Pflege, und einer nachgewiesenen gesundheitlichen Eignung.

Von ausländischen Bewerbern, die das Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben haben, sind außerdem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) nachzuweisen. 

1

Die Altenpflegehilfe zeichnet sich durch Arbeit am Menschen aus. Daher kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die gesundheitlich fit sind und keine Straftaten begangen haben.  

Unsere Schule ist seit dem Schuljahr 2022/2023 AZAV-zertifiziert und kann Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutscheinen nach dem Qualifizierungschancengesetz aufnehmen. Zur Anmeldung für die Ausbildung sind folgende Unterlagen einzureichen: 
 

  • Vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
  • lückenloser Lebenslauf in tabellarischer Form und Lichtbild über den bisherigen Bildungsweg und gegebenenfalls ausgeübte Berufstätigkeit/Praktikum,
  • eine beglaubigte Abschrift oder Kopie der Zeugnisse und weiterer Qualifikationen,
  • ein gültiger Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der stationären oder ambulanten Pflege bzw. eine vorläufige Ausbildungsbestätigung,
  • bei Minderjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten,

Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.

2

Die Ausbildung an unserer Schule ist kostenlos und dauert ein Jahr als Vollzeitausbildung.

Der Erfolgreiche Abschluss ermöglicht den Zugang zur dreijährigen Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.

3

Der theoretische und praktische Unterricht findet an zwei Tagen pro Woch an unserer Pflegeschule statt. Der zeitliche Umfang beträgt insgesamt 18 Stunden/Woche.

Der Unterricht verteilt sich auf unterschiedliche Themenbereiche:
 

  • Deutsch und Religionslehre
  • Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
  • Unterstützung bei der Lebensgestaltung
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
  • Altenpflege als Beruf


Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 850 Stunden. Davon erfolgen 750 Stunden in der Einrichtung des Trägers der praktischen Ausbildung (Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) und 100 Stunden im jeweils anderen Versorgungsbereich.

4

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt man die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“.

Zurück zur Übersicht