Berufsfachschule für Kinderpflege (2BFHK)
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer
- Prüfung
- Ausbildungskosten
Ziele
Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Kinderpflegerin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Kinderpfleger“ an der Berufsfachschule für Kinderpflege soll dazu befähigen, als Fachkraft im Sinne des KitaG in Einrichtungen öffentlicher und freier Träger, sowie in Haushalten bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Besonderheiten
Die schulische Ausbildung erfolgt an vier Tagen pro Woche, die praktische an einem Tag pro Woche und zwei ein- bis zweiwöchigen Blockpraktika pro Schuljahr in Tageseinrichtungen für Kinder.
Das erste Schulhalbjahr ist Probezeit.
Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre und gliedert sich in
- eine Ausbildung von zwei Schuljahren in der Berufsfachschule für Kinderpflege (schulische Ausbildung) und
- ein durch die Berufsfachschule begleitetes berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum) von einem Jahr in einer Einrichtung, die dem Berufsbild der Kinderpflegerin entspricht, oder in Ausnahmefällen in einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern, die im vorschulischen Alter oder noch grundschulpflichtig sind.
Voraussetzungen
- Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege ist das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahrs oder ein anderes nach dem Hauptschulabschluss erworbenes Abschluss- oder Versetzungszeugnis, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note “befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens die Note 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- Der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung, die dem Arbeitsgebiet einer Kinderpflegerin entspricht (in der Regel eine Tageseinrichtung für Kinder bis sechs Jahre).
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen jeweils ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen nach Nr. 1. und 2. erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse besetzt sind, dürfen zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, deren Zeugnis die Leistungsanforderungen nach Nr. 1. nicht erfüllt, wenn die im Zeugnis ausgewiesenen Leistungen dennoch erwarten lassen, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen der Berufsfachschule für Kinderpflege genügen werden.
Aufnahmeverfahren
Der Aufnahmeantrag ist an das Sekretariat der Schule zu richten. Der Termin, bis zu dem der Aufnahmeantrag eingegangen sein muss, ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr. Der Aufnahmetermin wird in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Es wird eine Warteliste geführt, da in der Regel mehr Bewerbungen eingehen, als Schulplätze zur Verfügung stehen.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
- Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,
- beglaubigte Abschrift oder Fotokopie der Zeugnisse nach den Aufnahmevoraussetzungen, Nr. 1 oder/und der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Berufsfachschule für Kinderpflege die Bewerberin bereits früher an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen hat,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Berufsfachschule für Kinderpflege die Bewerberin sich in diesem Jahr noch beworben hat und
- bei Minderjährigkeit die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur in Form von beglaubigten Kopien ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht möglich ist.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer | Stundenzahl pro Woche | |
---|---|---|
1. Schuljahr | 2. Schuljahr | |
1. Pflichtbereich | ||
1.1 Fächer |
||
Religionslehre |
2 | 2 |
Deutsch |
3 | 3 |
Gemeinschaftskunde |
1 | 1 |
Englisch* |
1 | 1 |
1.2 Handlungsfelder |
||
Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren |
4 | 4 |
Förderung der Körperlichen Entwicklung und Gesunderhaltung |
5 | 5 |
Anregung der Sinne und kreativer Ausdrucksmöglichkeiten |
4 | 3 |
Unterstützung der Sprachentwicklung |
2 | 3 |
Unterstützung der kognitiven Entwicklung |
2 | 3 |
Unterstützung der emotional-sozialen Entwicklung |
2 | 2 |
Berufspraktisches Handeln |
4 | 4 |
2. Wahlpflichtbereich | 2 | 2 |
|
||
32 | 32 | |
3. Wahlbereich | 2 | 2 |
* kein maßgebendes Fach
Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil am Ende der schulischen Ausbildung.
Schriftliche Prüfung:
- Deutsch (180 Minuten)
- Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren (150 Minuten)
- Unterstützung der Sprachentwicklung (150 Minuten)
Mündliche Prüfung:
In mindestens einem maßgebenden Fach oder Handlungsfeld des Pflichtbereiches.
Erziehungspraktische Prüfung am Ende des Berufpraktikums:
Sie besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem praktischen Teil.
Ausbildungskosten
Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Notwendige Beförderungskosten werden entsprechend den Bestimmungen ersetzt. Kosten fallen an in Nahrungszubereitung (€ 1,50 pro Woche) und Textilarbeit/Werken (Material). Es besteht Beihilfemöglichkeit nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög). Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.