Einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (1 BFAH)
AZAV-zertifiziert
vereinfachte Darstellung des Ausbildungsweges
- Ziele
- Zielgruppe
- Besonderheiten
- Dauer
- Voraussetzungen
- Aufnahmeverfahren
- Unterrichtsfächer
- Prüfung
- Abschluss
Ziele
Die Ausbildung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.
Zielgruppe
Die Einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe ist ein Bildungsangebot für Interessenten mit Hauptschulabschluss. Sie eignet sich insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf in der stationären oder ambulanten Altenpflegehilfe anstreben.
Besonderheiten
Bei der Ausbildung in der Altenpflegehilfe wechseln sich das Lernen in der Schule und in der Praxis ab. Die Schüler erwerben über einen Zeitraum von einem Jahr die erforderliche professionelle Kompetenz. An zwei aufeinander folgenden Tagen findet der Unterricht in der Schule statt, an drei Tagen sind die Altenpflegehilfeschülerinnen und -schüler in der Praxis.
Dauer
1 Jahr
Voraussetzungen
- der Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs durch ein ärztliches Zeugnis,
- die Erklärung einer von der Schule genehmigten Einrichtung der Altenhilfe (stationäre Einrichtungen), dass sie den Bewerber praktisch ausbildet.
Zusätzlich sind von ausländischen Bewerbern, die das Zeugnis nach 1 nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Diese werden in einem Deutschtest überprüft.
Aufnahmeverfahren
Allgemeines
Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. März für das im September beginnende Schuljahr.
Für Schularten, bei denen mehr Bewerbungen eingehen, als Schulplätze vorhanden sind, wird eine Warteliste geführt und gegebenenfalls ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Zur Anmeldung sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag,
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit lückenlosen Angaben über den bisherigen Bildungs- bzw. Berufsweg,
- ein Lichtbild mit Vor- und Zuname auf der Rückseite,
- bei minderjährigen Bewerbern die Einwilligung der Erziehungsberechtigten,
- beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Fotokopien des Halbjahreszeugnisses oder der unter den Voraussetzungen geforderten Zeugnisse,
- beglaubigte Kopie des Nachweises über eine eventuell ausgeübte Berufstätigkeit, praktische Tätigkeiten oder eines Praktikums.
Bitte reichen Sie Zeugnisse und alle geforderten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt.
Unterrichtsbeginn ist jeweils nach den Sommerferien.
Die Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Platzreservierung. Sie müssen daraufhin mit einer von der Schule genehmigten Ausbildungsstelle einen Ausbildungsvertrag abschließen. Erst nach Vorlage des Vertrags erfolgt die endgültige Zusage. Der Vertrag muss der Schule mindestens drei Wochen vor Unterrichtsbeginn vorliegen. Wenn mehr Bewerber vorhanden sind als Schulplätze, wird eine Warteliste geführt. Eine Beratung hinsichtlich der Ausbildungsstelle wird von der Schule angeboten.
Unterrichtsfächer
Unterrichtsfächer | Durchschnittliche Zahl der Wochenstunden |
---|---|
1. Pflichtbereich | 1. Schuljahr |
Religionslehre/Religionsgeragogik |
1 |
Deutsch |
1 |
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege |
10 |
Unterstützung bei der Lebensgestaltung |
2 |
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen |
2 |
Altenpflege als Beruf |
1 |
2. Wahlpflichtbereich | 1 |
18 | |
3. Wahlbereich | 2 |
4. Praktische Ausbildung | 850 Stunden |
Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil.
Abschluss
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwirbt man die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“.